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Werke beschriften: was auf ein Schild gehört

3 Minuten Lesezeit

Ein Werkschild ist eine kleine Konvention mit großer Wirkung. Es entscheidet mit darüber, ob eine Arbeit professionell präsentiert wirkt oder improvisiert. Die gute Nachricht: Die Regeln sind überschaubar und seit Jahrzehnten stabil, im Museum wie in der kleinen Galerie.

Die übliche Reihenfolge

Von oben nach unten, in dieser Abfolge:

  • Name der Künstlerin oder des Künstlers, oft mit Lebensdaten
  • Titel des Werks, meist kursiv gesetzt
  • Entstehungsjahr
  • Technik und Bildträger
  • Maße
  • gegebenenfalls Auflage, Leihgeber oder Besitzangabe

In Einzelausstellungen entfällt der Künstlername auf den einzelnen Schildern — er steht ohnehin über der ganzen Ausstellung.

Der Titel

Ein Titel darf beschreiben, andeuten oder in die Irre führen — er sollte nur nicht fehlen. „Ohne Titel“ ist eine legitime, bewusste Entscheidung und wird üblicherweise durchnummeriert: „Ohne Titel (VII)“.

Online kommt ein praktischer Aspekt hinzu: Der Titel ist das, wonach jemand suchen kann. „Abendlicht am Hafen“ wird gefunden, „Ohne Titel (VII)“ nicht. Das ist kein Grund, deine künstlerische Entscheidung zu ändern — aber ein Grund, in der Beschreibung dann umso mehr zu schreiben.

Technik und Bildträger

Die Konvention lautet: Material auf Träger. „Öl auf Leinwand“, „Acryl auf Holz“, „Tusche auf Papier“, „Mischtechnik auf Karton“.

Bei Druckgrafik nennt man das Verfahren: Radierung, Lithografie, Siebdruck, Holzschnitt. Bei Fotografie das Verfahren und den Träger: „Pigmentdruck auf Baryta“, „C-Print“, „Silbergelatineabzug“.

Maße

Immer Höhe vor Breite, bei dreidimensionalen Arbeiten Höhe × Breite × Tiefe. Diese Reihenfolge ist international einheitlich; wer sie vertauscht, verwirrt.

Angegeben wird das Blatt- oder Bildmaß ohne Rahmen. Wenn der Rahmen zum Werk gehört, wird das dazugesagt: „gerahmt 82 × 62 cm“.

Online sind Maße wichtiger als in der Ausstellung, weil dort der Größeneindruck fehlt. Wer im Netz kauft, kalkuliert die Wand zu Hause — eine fehlende Maßangabe kostet Anfragen.

Auflagen bei Grafik und Fotografie

Bei Auflagen gehört die Nummerierung dazu: „3/25“ bedeutet das dritte von fünfundzwanzig Exemplaren. Künstlerexemplare außerhalb der Auflage werden mit „e. a.“ oder „A. P.“ gekennzeichnet.

Die Auflagenhöhe ist ein Preisfaktor und ein Vertrauensfaktor. Eine offene, unbegrenzte Auflage ist völlig in Ordnung — sie sollte dann aber auch so genannt und nicht als limitiert verkauft werden.

Woran man Laien erkennt

  • Breite vor Höhe bei den Maßen
  • Fantasiebegriffe statt der Materialien, etwa „Spezialtechnik“
  • Der Preis auf demselben Schild wie die Werkangaben — üblich ist eine separate Preisliste
  • Fehlendes Jahr, obwohl es bekannt ist
  • Bei Grafik: „limitiert“ ohne Angabe der Auflagenhöhe

Nichts davon ist ein Verbrechen. Aber jede dieser Kleinigkeiten kostet ein bisschen Glaubwürdigkeit — und zusammen ergeben sie den Eindruck, dass hier jemand die Gepflogenheiten nicht kennt.

Der Preis gehört wie gesagt auf eine eigene Liste. Wie du überhaupt zu einer Zahl kommst, steht unter Was kostet mein Bild?.

Häufige Fragen

In welcher Reihenfolge stehen die Angaben auf einem Werkschild?

Künstlername, Titel, Entstehungsjahr, Technik und Bildträger, Maße, gegebenenfalls Auflage oder Leihgeber. In Einzelausstellungen entfällt der Künstlername auf den einzelnen Schildern.

Höhe oder Breite zuerst?

Immer Höhe vor Breite, bei plastischen Arbeiten Höhe × Breite × Tiefe. Diese Reihenfolge ist international einheitlich.

Was bedeutet 3/25 bei einer Grafik?

Das dritte Exemplar einer Auflage von fünfundzwanzig Stück. Künstlerexemplare außerhalb der Auflage tragen stattdessen „e. a.“ oder „A. P.“.

Muss ich einen Titel vergeben?

Nein, „Ohne Titel“ ist eine gängige und legitime Entscheidung, meist durchnummeriert. Online lohnt sich dann aber eine ausführlichere Beschreibung, weil der Titel sonst nichts bietet, wonach jemand suchen kann.

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